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Vollmacht

  • Autorenbild: Kanzlei Kissel
    Kanzlei Kissel
  • 1. Jan. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Juni

Bevollmächtigung steuerliche Angelegenheiten vor allen Finanzämtern, Steuer- und sonstigen Behörden sowie Gerichten zu vertreten, Rechtsbehelfe / Rechtsmittel einzulegen und zurücknehmen, Vergleiche abzuschließen uns sonstige verbindliche Erklärungen abzugeben.


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