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Vollmacht

  • 1. Jan. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Juni 2025

Bevollmächtigung steuerliche Angelegenheiten vor allen Finanzämtern, Steuer- und sonstigen Behörden sowie Gerichten zu vertreten, Rechtsbehelfe / Rechtsmittel einzulegen und zurücknehmen, Vergleiche abzuschließen uns sonstige verbindliche Erklärungen abzugeben.



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