Vollmacht
- Kanzlei Kissel

- 1. Jan. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. Juni
Bevollmächtigung steuerliche Angelegenheiten vor allen Finanzämtern, Steuer- und sonstigen Behörden sowie Gerichten zu vertreten, Rechtsbehelfe / Rechtsmittel einzulegen und zurücknehmen, Vergleiche abzuschließen uns sonstige verbindliche Erklärungen abzugeben.
Kommentare